Mit Kinderkonten, Kaufgenehmigungen und geschützten Zahlungsmitteln lassen sich viele ungewollte Ausgaben verhindern.

Kostenlos bedeutet nicht kostenfrei

Viele Apps finanzieren sich durch Werbung, In-App-Käufe oder Abonnements. Virtuelle Münzen, Edelsteine und Erweiterungen wirken spielerisch, werden aber mit echtem Geld bezahlt.

Kinder erkennen nicht immer, welchen Wert eine digitale Währung besitzt. Deshalb sollten Käufe nicht allein durch einen kurzen Fingertipp möglich sein.

Kaufgenehmigungen aktivieren

Apple und Google bieten innerhalb ihrer Familienfunktionen Elternfreigaben für Downloads und Käufe an. Möchte das Kind einen Inhalt laden, kann ein Elternteil die Anfrage prüfen und genehmigen oder ablehnen.

Die Einstellung sollte auch kostenlose Downloads einschließen. So können Eltern vorab sehen, welche Apps installiert werden sollen.

Zahlungsmittel sorgfältig prüfen

Auf dem Kinderkonto sollten keine frei nutzbaren Kreditkarten oder Bezahldienste hinterlegt sein. Auch gespeicherte Zahlungsdaten auf gemeinsam verwendeten Geräten müssen geschützt werden.

Ein eigenes Guthaben kann die Ausgaben übersichtlicher machen. Es ersetzt aber nicht die Kontrolle bestehender Abonnements und Kaufmöglichkeiten.

Käufe außerhalb des App-Stores beachten

Nicht jede Zahlung läuft über den App Store oder Google Play. Einige Apps und Webseiten nutzen eigene Bezahlsysteme.

Die Kaufgenehmigung des Geräteherstellers kann solche Zahlungen möglicherweise nicht verhindern. Deshalb sollten auch Browser, Mobilfunkrechnung, Spielekonten und externe Zahlungsdienste geprüft werden.

Laufende Abonnements kontrollieren

Ein Probezeitraum kann automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement übergehen. Das Löschen einer App beendet ein bestehendes Abo normalerweise nicht automatisch.

Prüfe deshalb regelmäßig die Abonnementverwaltung, Kaufverläufe und Bestätigungs-E-Mails. Nicht mehr benötigte Verträge sollten direkt beim zuständigen Anbieter gekündigt werden.

Auch Konsolen schützen

PlayStation, Nintendo Switch, Xbox und andere Plattformen besitzen eigene Konten und Kaufeinstellungen. Eine Sperre auf dem Smartphone gilt nicht automatisch für die Spielekonsole.

Wichtig: Elternkennwörter und Freigabecodes gehören nicht auf das Kindergerät und sollten dem Kind nicht bekannt sein.

Ich richte den Kaufschutz ein

Ich prüfe Kinderkonten, Familiengruppen, Zahlungsmittel, Kaufgenehmigungen und bestehende Abonnements auf Smartphones, Tablets und Spielekonsolen.

Kaufschutz einrichten lassen