Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen regeln IT-Dienstleistungen, Werkleistungen und Warenlieferungen von B&T Reimann. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Auftrag haben Vorrang.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen B&T Reimann, Inhaber Tobias Reimann, Allee 24c, 06463 Meisdorf, und seinen Kunden über IT-Dienstleistungen, Werkleistungen, Beratung, Einrichtung, Montage, Datenübertragung sowie die Lieferung von Hard- und Software.
Kunde kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn B&T Reimann ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuell vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Eine Anfrage per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder Kontaktformular ist zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn B&T Reimann den Auftrag ausdrücklich bestätigt, mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt oder der Kunde ein Angebot von B&T Reimann annimmt.
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dem Angebot, der Rechnung oder den zwischen den Parteien in Textform festgehaltenen Absprachen. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
3. Art und Umfang der Leistungen
B&T Reimann erbringt insbesondere Beratung, Fehleranalyse, Einrichtung, Wartung, Reparatur, Montage und Unterstützung im Zusammenhang mit Computern, Smartphones, Hard- und Software, Netzwerken, WLAN, Datensicherung, Kameraanlagen, Websites, Domains und E-Mail-Systemen.
Ob eine Dienstleistung, eine Werkleistung oder eine Warenlieferung geschuldet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus der Art der beauftragten Werkleistung ergibt. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Angaben zu Dauer, Aufwand und voraussichtlichen Kosten sind unverbindliche Einschätzungen, sofern kein Festpreis vereinbart wurde. Wird eine wesentliche Überschreitung des erwarteten Aufwands erkennbar, stimmt B&T Reimann das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistung erforderlichen Geräte, Informationen, Unterlagen, Aktivierungscodes und Zugänge rechtzeitig bereit. Er gewährleistet einen sicheren Zugang zum Einsatzort und informiert B&T Reimann über bekannte Defekte, Vorschäden, besondere Risiken und bereits unternommene Reparaturversuche.
Der Kunde bestätigt, dass er zur Nutzung und Bearbeitung der bereitgestellten Geräte, Konten, Netzwerke, Daten und Programme berechtigt ist. Er ist für eine ordnungsgemäße Lizenzierung eingesetzter Software verantwortlich, sofern die Beschaffung oder Lizenzprüfung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.
Verzögerungen und zusätzlicher Aufwand, die durch fehlende Mitwirkung, nicht verfügbare Zugangsdaten oder unzutreffende Angaben entstehen, können nach dem vereinbarten Zeitaufwand berechnet werden.
5. Zugangsdaten und Sicherheitscodes
Kennwörter und notwendige Zugangsdaten werden nur verwendet, soweit dies zur Durchführung des Auftrags erforderlich ist. Besonders schützenswerte Daten wie PIN, TAN, Bankkennwörter und Freigabecodes gibt der Kunde nach Möglichkeit selbst ein. B&T Reimann speichert oder dokumentiert solche Daten nicht, sofern dies nicht ausdrücklich erforderlich, zulässig und mit dem Kunden vereinbart ist.
Der Kunde ändert vorübergehend überlassene Kennwörter nach Abschluss der Arbeiten, wenn B&T Reimann dies empfiehlt oder der weitere Schutz des Zugangs dies erfordert.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung erfolgt nach Vereinbarung als Festpreis oder nach Zeitaufwand. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart wurde.
Material, Hardware, Lizenzen, Fahrtkosten und kostenpflichtige Leistungen anderer Anbieter werden zusätzlich berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind. Zusatzkosten werden vor ihrer Beauftragung mit dem Kunden abgestimmt, soweit sie nicht nur geringfügig sind.
Barzahlungen sind nach Abschluss der Leistung gegen Beleg fällig. Rechnungen, die per Überweisung bezahlt werden, sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7. Termine und Ausfallpauschale
Termine sind verbindlich, sobald sie von B&T Reimann bestätigt wurden. Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
Erfolgt die Absage später oder kann der Termin aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, kann B&T Reimann eine pauschalierte Entschädigung berechnen. Diese beträgt gegenüber Verbrauchern 23,80 Euro einschließlich Umsatzsteuer und gegenüber Unternehmern 20 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde nicht anwesend ist, der Zugang zum Einsatzort nicht möglich ist oder die für den Auftrag notwendigen Geräte nicht bereitgestellt werden.
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
8. Lieferung und Verkauf von Hardware
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von B&T Reimann. Bei speziell für den Kunden zu beschaffender Hardware kann eine Vorauszahlung vereinbart werden.
Für von B&T Reimann verkaufte Waren gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Herstellergarantie besteht zusätzlich und nur nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Gesetzliche Ansprüche des Kunden gegenüber B&T Reimann werden durch eine Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
Für die Eignung und Kompatibilität von Geräten oder Software, die der Kunde selbst auswählt oder beschafft, übernimmt B&T Reimann keine Garantie. Erkennbare Bedenken werden dem Kunden mitgeteilt.
9. Drittanbieter, Lizenzen und laufende Kosten
Für Betriebssysteme, Apps, Cloud-Dienste, Internet- und Mobilfunkanbieter, Banken, Hersteller, Hostinganbieter und andere Drittanbieter gelten deren eigene Vertragsbedingungen. Laufende Gebühren, Abonnements, Lizenzkosten und Anbieterentgelte sind nicht in der Vergütung von B&T Reimann enthalten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
B&T Reimann übernimmt keine Verantwortung für Störungen, Änderungen, Abschaltungen, Preisänderungen, Sicherheitsprüfungen oder Einschränkungen eines Drittanbieters, soweit B&T Reimann diese nicht schuldhaft verursacht hat.
Bei Domains kann eine Registrierung erst nach erfolgreicher Bestätigung durch die zuständige Registrierungsstelle zugesagt werden. Die dauerhafte Verfügbarkeit eines gewünschten Domainnamens wird nicht garantiert.
10. Datensicherung, Datenübertragung und Datenrettung
Vor Arbeiten an Geräten, Betriebssystemen oder Datenträgern erstellt der Kunde eine aktuelle und überprüfbare Datensicherung, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist. Auf erkennbare Sicherungsrisiken weist B&T Reimann hin.
Bei Datenübertragungen werden die vereinbarten und technisch zugänglichen Daten übernommen. Eine vollständige Übertragbarkeit sämtlicher Programme, App-Daten, Lizenzen, Cloudinhalte, Einstellungen oder beschädigter Dateien kann nicht garantiert werden. Das bisherige Gerät soll erst gelöscht oder zurückgesetzt werden, nachdem der Kunde die wesentlichen Daten und Funktionen auf dem neuen Gerät geprüft hat.
Datenrettungsversuche erfolgen ohne Erfolgsgarantie. Bereits beschädigte, gelöschte, verschlüsselte oder technisch nicht mehr lesbare Daten können möglicherweise nur teilweise oder gar nicht wiederhergestellt werden.
Bei leicht fahrlässig verursachtem Datenverlust ist die Haftung auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei Vorhandensein einer aktuellen und ordnungsgemäßen Datensicherung entstanden wäre. Die Haftungsregelungen in Abschnitt 17 bleiben unberührt.
11. Banking-, TAN- und Sicherheits-Apps
Banking-, TAN-, Authentifizierungs- und andere sicherheitsrelevante Apps können an das bisherige Gerät, die SIM-Karte oder besondere Freigaben des Anbieters gebunden sein. Bei einem Gerätewechsel können eine erneute Registrierung, zusätzliche Aktivierungsschritte oder eine vorübergehende Sperre erforderlich werden.
B&T Reimann übernimmt keine Garantie dafür, dass solche Apps und Zugänge automatisch übertragen, unmittelbar freigeschaltet oder ohne Mitwirkung des Anbieters weiterverwendet werden können. Sicherheitsprüfungen, Freigaben und Sperren durch Banken oder andere Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von B&T Reimann.
Der Kunde hält benötigte Aktivierungsunterlagen und Zugangsmöglichkeiten bereit. Persönliche PINs, TANs und Freigabecodes gibt der Kunde selbst ein. Das bisherige Gerät darf erst gelöscht oder zurückgesetzt werden, nachdem die wichtigen Zugänge geprüft wurden. Die Haftung für Schäden, die B&T Reimann schuldhaft verursacht, richtet sich nach Abschnitt 17.
12. eSIM, Zwei-Faktor-Anmeldung und digitale Identitäten
eSIM-Profile, Passkeys, Apps zur Zwei-Faktor-Anmeldung, digitale Ausweise und andere gerätegebundene Sicherheitsfunktionen können möglicherweise nicht direkt übertragen werden. Eine erneute Freischaltung durch den jeweiligen Anbieter kann erforderlich sein.
B&T Reimann übernimmt keine Garantie für eine Freigabe durch den Anbieter oder für die Dauer eines Freischaltungsverfahrens. Der Kunde sorgt dafür, dass Wiederherstellungscodes, Ersatzverfahren und erforderliche Kontaktdaten verfügbar sind.
13. Updates, bestehende Defekte und Kompatibilität
Aktualisierungen, Neustarts oder Belastungstests können zuvor nicht erkennbare Fehler, altersbedingten Verschleiß oder bestehende Defekte sichtbar machen. B&T Reimann haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf bereits vorhandenen Defekten, nicht unterstützter Hardware, fehlerhafter Fremdsoftware oder altersbedingtem Verschleiß beruhen.
Eine dauerhafte Kompatibilität mit zukünftigen Betriebssystemen, Apps, Updates oder Diensten Dritter wird nicht garantiert. Dies gilt nicht für Schäden, die B&T Reimann schuldhaft verursacht.
14. Schadsoftware und IT-Sicherheit
Eine Bereinigung oder Sicherheitsprüfung bezieht sich auf den Zustand und die erkennbaren Gefahren zum Zeitpunkt der Leistung. Eine dauerhafte Freiheit von Schadsoftware oder ein vollständiger Schutz vor zukünftigen Angriffen, betrügerischen Nachrichten, Sicherheitslücken oder erneuten Infektionen kann nicht garantiert werden.
Empfohlene Aktualisierungen, Kennwortänderungen und Schutzmaßnahmen setzt der Kunde eigenverantwortlich um, sofern deren Umsetzung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
15. Internet, WLAN und Netzwerke
Die tatsächlich erreichbare Geschwindigkeit, Reichweite und Stabilität hängen unter anderem vom Internetanbieter, Tarif, Gebäude, Router, Endgerät, Funkumfeld und von späteren Veränderungen ab. Eine bestimmte Geschwindigkeit oder vollständige Funkabdeckung wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.
Für Ausfälle oder Leistungseinschränkungen des Internet- oder Mobilfunkanbieters haftet B&T Reimann nicht, soweit B&T Reimann diese nicht schuldhaft verursacht hat.
16. Kameraanlagen
Der Kunde ist für die rechtmäßige Ausrichtung und Nutzung einer Kameraanlage verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die erfassten Bereiche, Hinweispflichten, Speicherdauer und Zugriffsberechtigungen.
B&T Reimann erbringt keine Rechtsberatung und schuldet keine rechtliche Prüfung der geplanten Videoüberwachung. Technische Möglichkeiten zur Begrenzung von Bildbereichen und Speicherzeiten werden im vereinbarten Umfang eingerichtet.
17. Haftung
B&T Reimann haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet B&T Reimann nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen von B&T Reimann.
18. Mängel und Änderungen nach der Übergabe
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Kunde teilt erkennbare Mängel möglichst zeitnah mit und ermöglicht B&T Reimann die Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung.
B&T Reimann haftet nicht für Störungen, die nach Abschluss der Arbeiten durch spätere Änderungen des Kunden, anderer Dienstleister, automatischer Updates oder Drittanbieter entstehen, sofern die ursprüngliche Leistung ordnungsgemäß erbracht wurde und B&T Reimann die spätere Störung nicht schuldhaft verursacht hat.
19. Leistungshindernisse
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, nicht verfügbarer Ersatzteile, Ausfällen von Drittanbietern oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit B&T Reimann die Ursache nicht zu vertreten hat. B&T Reimann informiert den Kunden über erkennbare Verzögerungen.
20. Verbraucherstreitbeilegung
B&T Reimann ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von B&T Reimann. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22. Aktualität
Diese AGB haben den Stand vom 24.03.2026.